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Datenschutz

Unter Datenschutz versteht das Bundesdatenschutzgesetz den Schutz personenbezogener Daten. Der Zweck des Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Daten von Mitarbeitern oder Kunden-/Lieferantendaten handelt.

Sobald die Daten geeignet sind eine Person hiermit in Verbindung zu bringen, sind diese gemäß BDSG zu schützen. Hierzu sind öffentliche und nicht-öffentliche Stellen (Unternehmen) verpflichtet.

Bei nicht öffentlichen Stellen (Unternehmen) sieht das Gesetz vor, dass diese unter bestimmten Umständen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, welcher bei der Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetztes mitwirken sollen. Hier kann das Unternehmen entscheiden, ob es die Anforderung des Gesetztes mit einem internen Datenschutzbeauftragten oder einen externen Datenschutzbeauftragten erfüllt.

Mit vom TÜV-Süd zertifizierten Datenschutzbeauftragten können wir Ihrem Unternhemen hierfür die entsprechenden Mitarbeiter zur Verfügung stellen, so dass Sie schnell und günstiger dem Gesetz folge leisten können und von unserer Erfahrung im Bereich des Datenschutzes und IT Sicherheit profitieren können.

Entscheiden Sie selbst, ob Sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benötigen. Wir stehen Ihnen gerne bei jeder Frage um den Datenschutz zur Verfügung.

 

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Das Gesetz: BDSG




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